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Erstattung von Stromkosten

Unter Umständen sind Konstenträger verpflichtet, neben den Kosten für die Bereitstellung eines Hilfsmittels auch Nebenkosten wie z.B. die vom Hilfsmittel benötigte Energie zu tragen. Hier erklären wir Ihnen wie sie Die Erstattung der Kosten korrekt bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

  1. Laden Sie sich das PDF Formular "Antrag_Stromkostenerstattung" herunter.
  2. Füllen Sie alle Felder, auf jeden Fall auch die Seriennummer Ihres Gerätes, den aktuellen Stand des Betriebsstundenzählers und die durchschnittliche Nutzung pro Tag in Stunden aus.
  3. Senden Sie das Formular per Brief an Ihre Krankenkasse

In der Regel benötigt die Krankenkasse 1-2 Wochen um den Vorgang zu bearbeiten. Sollten Sie dann immer noch keinen Bescheid haben, kann es helfen nachzufragen.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

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