
Stromkostenerstattung für Sauerstoffkonzentratoren
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Viele Betroffene wissen nicht, dass die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sind, nicht nur die Bereitstellung eines Sauerstoffkonzentrators zu übernehmen, sondern auch die damit verbundenen Stromkosten. Denn der tägliche Betrieb eines Konzentrators kann sich spürbar auf die Stromrechnung auswirken.
Was Sie tun können
Wenn Sie regelmäßig einen Sauerstoffkonzentrator nutzen, kann es sinnvoll sein, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob eine Erstattung der Stromkosten möglich ist. Viele Krankenkassen stellen dafür ein spezielles Antragsformular zur Verfügung.
In der Regel werden folgende Angaben benötigt:
- Die Seriennummer Ihres Geräts
- Der aktuelle Stand des Betriebsstundenzählers
- Die durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer in Stunden
Wie geht es dann weiter?
Nach Einreichen des Antrags dauert die Bearbeitung meist ein bis zwei Wochen. Sollte danach noch keine Rückmeldung erfolgt sein, empfehlen wir, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.